Kreisverkehrt

Dokumentation meines Briefwechsels zum Kreisverkehr Hoisdorfer Weg

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Von: Christian Wöhrl
An: info@amtsiek.de
Datum: Mittwoch, 4. Dezember 2002
Betreff: Fragen zum neuen Kreisverkehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe gestern mit [...] telefonisch über die Radverkehrs-Regelung am neuen Kreisverkehr zwischen Siek und Hoisdorf gesprochen und wäre daran interessiert zu erfahren, zu welchem Ergebnis er beim angekündigten „Ortstermin“ kommt.

Zur Erinnerung: Im Bereich des Kreisverkehrs ist auf der Seite des Autobahnzubringers ein kurzes Stück Radwegs eingerichtet worden, der in beide Richtungen als benutzungspflichtig ausgewiesen ist. Für Radfahrer aus Richtung Siek kommend bedeutet dies, dass sie — statt einfach und risikoarm geradeaus durch den Kreisel zu fahren — insgesamt drei Mal die Straße queren müssen, davon zwei Mal (nämlich unmittelbar vor und hinter dem Kreisverkehr) völlig ungesichert.

Die Unfallrisiken für den Radverkehr werden unter den gegebenen Umständen weiter gesteigert dadurch, dass zwischen Straße und Radweg teils Bäume stehen, wodurch sich Radfahrer nicht mehr im Sichtbereich des sonstigen Verkehrs bewegen; auch ist der Radweg für einen Zwei-Richtungs-Weg meines Erachtens arg schmal und mit — zumal angesichts des verfügbaren Raums — unnötig engen Kurvenradien geführt.

Weiterhin wird das zweimalige Queren der Landstraße für Radfahrer zusätzlich gefährlich durch die großzügigen Erdaufschüttungen innerhalb des Kreisverkehrs, so dass dieser nur auf wenige Meter einsehbar ist — Gegenverkehr bleibt bis zum letzten Moment unsichtbar. Diese Perle des Landschaftsbaus ist im Übrigen auch aus der Autofahrer-Perspektive rational nicht nachzuvollziehen.

In summa ist der neue Kreisverkehr also, speziell aus Radfahrersicht, sicherlich nicht vorsätzlich, dennoch mit bemerkenswerter Konsequenz auf maximales Unfall-Potenzial hin gestaltet. Um diese Risiken zu mindern, wäre es meines Erachtens dringend angebracht, die Benutzungspflicht des vorhandenen Radweg-Stummels zumindest aus Richtung Siek, besser noch in beide Richtungen, aufzuheben.

Auch sollte darüber nachgedacht werden, ob der ästhetische Wert des Zwei-Meter-Kreisverkehrs-Hügelchens es rechtfertigt, die Einsehbarkeit dieses neuralgischen Punktes gegen Null zu reduzieren.

[MfG]

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Von: [...]@amtsiek.de
An: Christian Wöhrl
Datum: Donnerstag, 5. Dezember 2002
Betreff: Kreisverkehr „Hoisdorfer Weg“

Sehr geehrter Herr Wöhrl,

ich habe die Angelegenheit an das bauausführende Ingenieurbüro [...] herangetragen.

Was den Hügel anbelangt, stimme ich mit Ihrer Auffassung überein. Dieser muss abgetragen werden.

Über die weiteren Dinge werde ich Sie unterrichten.

[MfG]
Ltd. Verwaltungsbeamter

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Von: Christian Wöhrl
An: [...]@amtsiek.de
Datum: Freitag, 27. Dezember 2002
Betreff: Re: Kreisverkehr „Hoisdorfer Weg“

Sehr geehrter Herr [...],

vielen Dank zunächst für die prompte Antwort auf meine Anfrage.

Während ich zum neuen Kreisverkehr auf eine Stellungnahme des Ingenieurbüros [...] warte, habe ich in dieser Sache ein wenig recherchiert und diskutiert. Ergänzend zu meiner ersten E-Mail vom 4. Dezember hier noch folgende Aspekte, wiederum mit der Bitte um Weiterleitung an das Ingenieurbüro und entsprechende Stellungnahme:

In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) heißt es zu Paragraf 2 Absatz 4 Satz 2 II: „Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, daß [...] 2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist.“

Von Stetigkeit kann im vorliegenden Fall keine Rede sein, da der Radweg erst unmittelbar vor dem Kreisverkehr beginnt und unmittelbar dahinter wieder endet. Auch die Sicherheit des Radfahrers ist nicht gewährleistet, da er — statt sich im Mischverkehr bei allgemein niedriger Geschwindigkeit und immer im Blickfeld des motorisierten Verkehrs durch den Kreisel zu bewegen — mehrmals ungesichert und unter verminderter Sichtbarkeit (Bäume, Erdaufschüttung) die Straße queren muss.

Desweiteren endet der Radweg linksseitig im Bereich der doppelten durchgezogenen Linie gem. Zeichen 295 StVO als Fahrstreifenbegrenzung (siehe Foto im Anhang). Diese darf man als Radfahrer nicht queren. Der Radweg ist also linksseitig de facto als Sackgasse ausgeführt. Man mag argumentieren, dass man dort absteigen und das Rad über die Straße schieben könne; das allerdings würde unnötig lange dauern und so das ohnehin gegebene Risiko durch mangelhafte Sichtbarkeit (s.o.) weiter erhöhen. Außerdem wäre diese „Lösung“ im Sinne der o.a. VwV sicherlich nicht mehr zumutbar.

Insgesamt sprechen die Umstände wohl dafür, dass die Anlage dieses Radwegs und seine Ausweisung als benutzungspflichtig nicht den einschlägigen Vorschriften entsprechen, und ich hoffe daher auf die baldige Demontage der entsprechenden Beschilderung. Bis dahin werde ich den Radweg unter Hinweis auf seine offensichtliche Unzumutbarkeit ignorieren.

Zu der Aufschüttung innerhalb des Kreisels lässt sich übrigens entgegen meinem ursprünglichen Einwand argumentieren, dass die mangelnde Einsehbarkeit dazu dient, einfahrende Kfz zur Einhaltung angemessener Geschwindigkeit zu bewegen. Wenn nun der querende Radverkehr entfiele (durch Aufhebung der linksseitigen Benutzungspflicht), würde sich durch die Aufschüttung also durchaus ein Sicherheitsgewinn ergeben.

Freundliche Grüße und die besten Wünsche für 2003

Christian Wöhrl

Anlage: 1 Foto von Anfang Dezember 2002

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(Schneckenpostliche Eingangsbestätigung der E-Mail durch das Amt Siek Anfang Januar 2003)

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(formlose Nachfrage meinerseits per E-Mail nach dem Stand der Entscheidungen am 9. Februar 2003; keine Reaktion)

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Von: Christian Wöhrl
An: [...]@amtsiek.de
Datum: Montag, 17. März 2003
Betreff: Re: Kreisverkehr „Hoisdorfer Weg“

Sehr geehrter Herr [...],

hoch erfreut habe ich bei unserem gestrigen Familien-Radlausflug bemerkt, dass am neuen Kreisverkehr zwischenzeitlich die komplette Radweg-Beschilderung demontiert worden ist.

In der Annahme, dass dies nicht etwa die Selbsthilfe eines radelnden Kollegen, sondern tatsächlich ein offizieller Akt war, bedanke ich mich herzlich für Ihre Bearbeitung meines Anliegens und freue mich besonders darüber zu sehen, dass man als Einzelner mitunter tatsächlich Dinge bewegen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Wöhrl, Hoisdorf

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